purkathofer_logo_1
purkathofer_logo_2

wir sind die guten
Ökologie, Food, Soziales, Litigation-PR

Mobbingprozess gegen Republik/MedUni Wien: LG Wien entschied gegen Chirurgin

Richter: „Rauer Umgangston, fehlende Zivilcourage, kein Mobbing“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.

Über acht Jahre kämpfte Prof. E. gegen die Republik und hat nun in erster Instanz verloren. Im Prozess schilderte die Chirurgin, wie sie in der prestigeträchtigen, männerdominierten Domäne der Thoraxchirurgie schwere Diskriminierung erlebte: bei Operationen und in ihrem beruflichen Fortkommen bis zur völligen beruflichen Isolation und Mobbing/Bossing. Über Jahre wandte sich die Professorin immer wieder an sämtliche Gremien der MedUni/AKH Wien, um auf ihre Situation als habilitierte Oberärztin und einzige Chirurgin auf diesem Gebiet aufmerksam zu machen. Nachdem es keine Unterstützung gab, entschloss sie sich, auch nach außen Zivilcourage zu zeigen: 2010 brachte sie eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Nach Bekanntwerden des Prozesses berichteten zahlreiche MedizinerInnen und Angehörige anderer Berufsgruppen über eigene Erlebnisse bzw. Beobachtungen von Mobbing im Spital. Dies führte zur Gründung der Plattform „IG Faire Medizin“.

Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen
Der befasste Richter hatte 2011 auf Antrag der Finanzprokuratur (für die Republik) und der MedUni die Öffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen. Begründung: Es könnten „sensible Patientendaten“ und „Betriebsinterna des AKH“ öffentlich werden. 2013 entschied er gegen die Klägerin; das Ersturteil wurde 2014 vom OGH wegen Nichtigkeit aufgehoben, da der Grundsatz des Rechts auf Öffentlichkeit in Zivilverfahren - wie in der österreichischen Verfassung und Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegt - verletzt wurde. Der Prozess wurde ab 2015 vom selben Richter wiederholt.

Zivilprozess führte zu Dienstfreistellung
2013 wurde die Chirurgin gegen ihren Willen dienstfrei gestellt, weil sie einen Zivilprozess führe und vom Dienstgeber ein Frühpensionierungsverfahren eingeleitet worden sei. Die Dienstfreistellung wurde nach Einspruch der Gewerkschaft nach einem Jahr aufgehoben. Das Frühpensionierungsverfahren wurde mit anwaltlicher Hilfe nach über eineinhalb Jahren eingestellt.

Kostenexplosion durch Finanzprokuratur
Bemerkenswert ist, dass die Prozesskosten für die Ärztin durch Streitverkündung der Finanzprokuratur an fünf (!) Nebenintervenienten stark anstiegen. Auch ein - erst nach über fünf Jahren erhobener - Verjährungseinwand der Finanzprokuratur, der in zweiter Instanz verworfen wurde, führte zu einer eklatanten Verzögerung und Kostensteigerung des Verfahrens. „Wie aus anderen Prozessen bekannt, dürfte es sich um Strategien der Republik handeln, Gegner im Prozess finanziell auszubluten“, analysiert die Chirurgin.

MedUni verweigerte Offenlegen der OP-Zahlen
Trotz Beschluss des Gerichts legte die MedUni die OP-Pläne nicht vor. Auch die mehrfach gestellten Anträge zur Offenlegung der OP-Zahlen und OP-Berichte aller Chirurgen der Abteilung als objektiven Nachweis für die systematische Benachteiligung der Chirurgin wurden ignoriert. Bereits 2006/2007 hatte die Ärztin alle fünf vorgesetzten Stellen wiederholt (unter Vorlage ihrer eigenen OP-Dokumentation) informiert, dass sie ihre chirurgischen Fertigkeiten verlieren würde und keine Weiterentwicklung möglich sei, wenn sie max. nur eine Woche im Monat - und dann nur wenige Fälle - operieren dürfe. Ihr Argument, dass eine gewisse Mindestanzahl (sog. „Mindestmengen“) an verschiedenen Operationen erforderlich sei, wurde ebenso negiert wie diverse Bossing-Handlungen. Besonders unter Chirurgen gilt: „Übung macht den Meister“, und es ist bekannt, dass Routine und Erfahrung bei onkologischen und sonstigen größeren Eingriffen den Patienten zugute kommen.

Leistungsprivileg für männliche Chirurgen?
Laut Urteil bestehe ein rauer Umgangston an der Abteilung, Zivilcourage fehle, und beamtete Chirurgen wie die Klägerin hätten ohnehin kein Recht zu operieren. Zeugenaussagen von Vorgesetzten wurden vom Gericht als entscheidungsrelevant übernommen, während Aussagen ehemaliger KollegInnen, die in keiner Abhängigkeit zu der Abteilung mehr stehen und Mobbing/Bossing-Handlungen bestätigten, nicht herangezogen wurden. Das Gericht zitiert einen Ausspruch eines Vorgesetzten, der es „auf den Punkt gebracht habe“, nämlich „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Diese Zeugenaussage erinnert die Klägerin an Aussprüche von Vorgesetzten in ihrer Berufslaufbahn wie „Dieser Eingriff sei männlichen Kollegen vorbehalten“, oder „Es reicht, wenn Sie Stationsvisite machen.“ Das Gericht folgert, dass nur die männlichen Kollegen Potential für Spitzenleistungen gehabt hätten und daher im Gegensatz zur Klägerin gefördert wurden. Eine Definition der „Spitzenleistungen“ mit Angabe von Qualitätsparametern, wie Indikationsstellung, Komplikations- und Revisionsraten sowie der Mortalität, erfolgte allerdings nicht, um die Leistungen der einzelnen Chirurgen offenzulegen.
„Trotz der sehr belastenden Erfahrungen in dem Prozess ist es wichtig, Zivilcourage zu zeigen und die Augen vor psychischer Gewalt nicht zu verschließen“, resümiert die Chirurgin.
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171025_OTS0011/meduni-wien-mobbingprozess-weitere-zeugen-unterstreichen-glaubwuerdigkeit-der-thoraxchirurgin


Zur Bestreitung des Rechtsweges wird um Unterstützung gebeten: „Ärztin – Rechtsvertretung“ IBAN AT41 12000 10027217586

Aussender:
www.faire-medizin.at

Pressemitteilung Ungenach, Wien 20.11.2023

Kinder im Krankenhaus begleiten kann Eltern teuer kommen

Der KiB-children-care-Bundesländervergleich sieht Oberösterreich und Salzburg am sozialsten. Niederösterreich ist Schlusslicht.

[ weiter ]
Pressemitteilung Stuttgart, Wien, Brüssel 23.10.2023

Dachverband der Bio-Pflanzenschutzmittelhersteller unterstützt geplante SUR-Verordnung der EU

Moderner Pflanzenschutz kann Pestizideinsatz deutlich reduzieren

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 26.6.2023

ÖGHL geht gegen Sterbeverfügungsgesetz vor

Neuerlicher Antrag an VfGH soll unzumutbare Hürden abbauen, das Informationsangebot verbessern und aktive Sterbehilfe legalisieren.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 6.6.2023

20 Jahre Gynmed Wien

Wie eine Abtreibungsklink zur Sperrspitze im Kampf für reproduktive Rechte wurde.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 20.1.22

Dramatischer Kinderärzte-Mangel in Österreich

Nur mehr knapp ein Drittel der Kinderärzte sind Kassenärzte. KiB fordert rasche Lösung und startet Petition „SOS-Kinderarzt“.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 17.12.21

ÖGHL: Neues Sterbeverfügungsgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung

Sterbehilfe muss in allen Pflegeheimen und Hospizeinrichtungen möglich sein. Werbeverbot könnte Zugang zu Grundrecht massiv einschränken.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 23.7.2021

Sterbehilfe: ÖGHL warnt vor Umgehung des VfGH

Sterbehilfe nicht in den Hinterhof drängen. Große Mehrheit für Selbstbestimmung am Lebensende.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 11.4.2021

Umfrage: 80% der ÖsterreicherInnen für Sterbehilfe

Die Mehrheit begrüßt die VfGH-Entscheidung zum selbstgewählten Sterben bei schwerer Krankheit und fast jeder Zweite würde selbst Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 23.3.2021

Lockdown Kinderrechte

Doku zeigt die erschreckenden Auswirkungen der Covid-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.

[ weiter ]
Pressemitteilung Schladming, Wien, 14.12.20

MNS-Zwang in Schulen: 15 jährige Schülerin klagt die Republik

Pflegschaftsgericht genehmigte Klage. ICI: Sammelverfahren sollen diesem Musterprozess folgen.

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 11.12.20

„Historisch“- ÖGHL begrüßt VfGH-Entscheidung zur Sterbehilfe

Zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende

[ weiter ]
Pressemitteilung Wien 8.6.20

Prominente ÖsterreicherInnen für Sterben in Würde

ÖGHL fordert Liberalisierung der Sterbehilfe – insbesondere bei schwerer Krankheit. VfGH beschäftigt sich in aktueller Session mit entsprechendem Antrag.  

[ weiter ]